EU-Parlament versagt beim Verbot gesundheitsgefährdender Azo-Farbstoffe
Abstimmung über EU-Lebensmittelzusatzstoffe
Das Ergebnis der heutigen Abstimmung zu Lebensmittelzusatzstoffen, -enzymen und -aromen im Europaparlament ist halbherzig. Anstatt ein Verbot der gesundheitsgefährdenden Azo-Farbstoffe in Lebensmitteln zu verhängen, hat das EU-Parlament nur eine Kennzeichnungspflicht für Azo-Farben beschlossen. Dies ist zwar zu begrüßen, reicht jedoch nicht aus. Eine alarmierende Studie der Universität Southampton warnt vor den Azo-Farben als Auslöser von Hyperaktivtität, Konzentrationsschwächen und aggressivem Verhalten bei Kindern. Es ist unverantwortlich Nahrungsmittel, die Kinder schädigen können, auf dem Markt zu lassen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip. Zudem ist die Verwendung der Azo-Farbstoffe gar nicht notwendig, da es sichere Alternativen gibt.
Es ist enttäuschend, dass es keine Kennzeichnung von gentechnisch manipulierten Nahrungsmittelzusatzstoffen geben wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob Lebensmittel mit gentechnisch manipulierten Zusatzstoffen auf ihrem Teller landen.
Nanopartikel als Lebensmittelzusatzstoffe werden zukünftig als neue Zusatzstoffe behandelt. So können sie nicht ohne Registrierungsverfahren auf den Markt kommen. Dies ist ein kleiner Erfolg für die Verbraucherrechte in Europa, aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Europa braucht endlich eine Generaldebatte über die Regulierung von Nanotechnologie. Es kann nicht sein, dass diese Produkte längst auf dem Markt sind, ohne dass ihre Sicherheit abschließend geklärt ist.
Es ist unverständlich, warum sich das EU-Parlament das Heft hat aus der Hand nehmen lassen mit der Zustimmung zum Komitologie-Verfahren.



