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10.01.2014

 

Der Europäische Gerichtshof

Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist bei der Auslegung und Anwendung des Europäischen Unionsrechts das Recht zu wahren. Entsprechend ist er befugt, bei Streitigkeiten zwischen verschiedenen Organen der Europäischen Union(beispielsweise zwischen Kommission und Rat oder Parlament) das Recht auszulegen und den konkreten Einzelfall zu entscheiden.
Gleiches gilt für Streitigkeiten zwischen Organen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten. Daneben gibt es das Gericht erster Instanz, das sogenannte Europäische Gericht (EuG), das u.a. zuständig ist für alle Klagen natürlicher oder juristischer Personen gegen die EU.
Über die richterliche Streitbeilegung hinaus, spielt der Gerichtshof eine wichtige Rolle, weil er mit seinen Entscheidungen dazu beiträgt, Lücken im europäischen Recht zu schließen, und das Recht so weiterentwickelt und vertieft.
Zur Webseite des EuGH geht es hier.