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24.06.2014

Anfrage an EU-Kommission 

Duftmarketing und Duftstoffallergiker (MCS)

Experten zeigen sich zunehmend aufgrund des massiven Einsatzes von Duftstoffen zunehmend besorgt. Lesen sie die vollständige Antwort von Tonio Borg im Namen der Kommission (26.06.2014, DE E-005264/2014) auf meine Anfrage.

Experten zeigen sich zunehmend aufgrund des massiven Einsatzes von Duftstoffen zunehmend besorgt. Duftmarketing, auch „Neuromarketing“ genannt, nimmt in Europa inakzeptable Ausmaße an. Da es sich bei den Inhaltsstoffen um bedenkliche Chemikalienmischungen handeln kann, leiden nicht nur Allergiker an den eingesetzten Duftstoffen, sondern besonders auch die Menschen, die duftstoffassoziiert in Isolation geführt werden. Der DAAB (Deutsche Allergiker- und Asthmabund) fordert Maßnahmen. In außereuropäischen Ländern wird bereits auf die Zunahme der Duftstoffallergiker reagiert.

1. Ist die Kommission bereit, das Duftmarketing in der EU durch gesetzliche Regeln zu beschränken und somit die Gesundheit europäischer Bürger mehr zu schützen?

2. Spricht sich die Kommission – im Sinne der Prävention sowie im Interesse der vielen Duftstoffallergiker (rund 30 % der EU-Bürger), MCS-Erkrankten und genetisch eingeschränkten Menschen – für ein Duftmarketing-Verbot in öffentlichen Gebäuden, Toiletten, Verkehrsmitteln und Lebensmittelgeschäften aus? Wenn nicht: Welche alternativen und präventiven Maßnahmen hält sie für umsetzbar?

3. Erklärt sich die Kommission bereit, zeitnah eine Änderung von Rechtsakten herbeizuführen, die Duftmarketinganwender dazu verpflichtet, bereits vor den Eingängen auf die chemisch und neurologisch wirkenden Maßnahmen hinzuweisen?

4. Duftstoffallergiker und MCS-Patienten sind in besonderem Maße auf duftstofffreie und ökologisch sanierte Kliniken und Praxen angewiesen. Welche Verbesserungsmaßnahmen möchte die Kommission vorschlagen und umsetzen?

Die Kommission legt bei der Frage der Luftqualität von Innenräumen eine umfassende Betrachtungsweise zugrunde, die Forschung, Normung, Kennzeichnung und Verbraucherinformation berücksichtigt.

Der Kommission sind die potenziellen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Verbraucherprodukten wie Reinigungsmitteln und Lufterfrischern in Innenräumen bekannt. Das von der EU bezuschusste Projekt EPHECT1 hatte die Beurteilung der diesbezüglichen Exposition und des damit verbundenen Gesundheitsrisikos zum Gegenstand.

Die allgemeinen Vorschriften über die Sicherheit von Produkten sind in der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit festgelegt.2 Darüber hinaus müssen Duftprodukte in Form von Stoffen oder Gemischen die Anforderungen an Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung erfüllen, die für alle chemischen Erzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/20083 und der REACH-Verordnung4 gelten. Sind solche Stoffe und Gemische nach den genannten Vorschriften als Inhalationsallergene eingestuft, müssen besondere Warnhinweise auf dem Etikett angebracht werden. Die Verordnung 1272/2008 enthält auch Vorschriften für die Kennzeichnung von Gemischen, die nicht als sensibilisierend eingestuft sind, aber mindestens einen als sensibilisierend eingestuften Stoff enthalten.

Zum Vorschlag der Frau Abgeordneten für ein Verbot des Duftmarketing in bestimmten Umgebungen nimmt die Kommission nicht Stellung. Dabei handelt es sich um eine Frage für die nationalen Behörden unter Berücksichtigung der verfügbaren Risikobewertungen. Wenn eine solche Maßnahme als Beschränkung im Sinne der REACH-Verordnung konzipiert würde, könnte das Beschränkungsverfahren in Betracht kommen. Eine Beschränkung von 1,4-Dichlorbenzol in Lufterfrischern wurde kürzlich von der Kommission angenommen. Der Kommission liegen keine Informationen über alternative und präventive Maßnahmen vor.

Die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung schließlich fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

1 https://sites.vito.be/sites/ephect/Pages/home.aspx

2 ABl. L 11 vom 15.1.2007, S. 4

3 ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1

4 ABl. L 136 vom 29.5.2007, S. 3