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26.04.2014

Anfrage an EU-Kommission 

Alte Arzneimittel und ihre Umweltfolgen

Weltweit werden in Wasserläufen Rückstände von Hunderten verschiedener Arzneimittelwirkstoffe nachgewiesen, und es wächst die Sorge über die Schäden, die diese Rückstände mit Blick auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hervorrufen können. Lesen sie die vollständige Antwort von Tonio Borg im Namen der Kommission (11.04.2014, DE E-002557/2014) auf meine Anfrage.

Sachverständige können die Umweltfolgen dieser Stoffe aber nur bewerten, wenn ihnen für alle Arzneimittel entsprechende Daten vorliegen.

1.    In Verkehr gebrachte (alte) human- und veterinärmedizinische Arzneimittel sind in Bezug auf ihre Umweltfolgen noch nie bewertet worden. Welche Strategie wird die Kommission diesbezüglich verfolgen, bzw. was wird sie in dieser Hinsicht unternehmen?

2.    Wird die Kommission Maßnahmen treffen, um die Bewertung vorhandener Arzneimittel auf den Stand der für neu in Verkehr gebrachte Arzneimittel vorgeschriebenen Bewertungen zu bringen, für die Daten zur Bewertung ihrer Umweltfolgen vorgelegt werden müssen?

Die Kommission erarbeitet derzeit gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik[1] ein strategisches Konzept gegen die Wasserverschmutzung durch pharmazeutische Stoffe.

Bei der Entwicklung dieses Konzepts wird sich die Kommission auf eine Studie über die Umweltrisiken von Arzneimitteln stützen, die sie in Auftrag gegeben hat und die momentan durchgeführt wird.

Die Kommission beabsichtigt zurzeit nicht, den Rechtsrahmen für die Genehmigung von Humanarzneimitteln zu ändern.

[1] Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 226 vom 24.8.2013).