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21.05.2008

Erstmals EU-weite Straftatbestände für Umweltverbrechen festgelegt 

EU-Richtlinie zu Umweltstrafrecht stärkt Umweltschutz

Die heutige Abstimmung über die Richtlinie zum Umweltstrafrecht ist ein großer Erfolg für den Umweltschutz in Europa. Künftig sind Umweltvergehen kein "Kavaliersdelikt" mehr. Die Richtlinie ist endlich der Schlussstrich für systematische Straffreiheit.
Zur heutigen Abstimmung des Europaparlaments zur Richtlinie zum Umweltstrafrecht erklärt die Europaabgeordnete und Umweltschutzpolitikerin Hiltrud Breyer MdEP (Bündnis 90 / Die Grünen):

Die heutige Abstimmung über die Richtlinie zum Umweltstrafrecht ist ein großer Erfolg für den Umweltschutz in Europa. Künftig sind Umweltvergehen kein "Kavaliersdelikt" mehr. Die Richtlinie ist endlich der Schlussstrich für systematische Straffreiheit. Durch dieses Gesetz werden zum ersten Mal in der Europäischen Union Straftatbestände für Umweltverbrechen festgelegt. Schwerwiegende Vergehen wie Luft- und Bodenverschmutzung, Mensch und Umwelt gefährdende Produktion, Schaden an Flora und Fauna oder illegale Verschiffung von Abfall müssen in Zukunft in allen EU-Mitgliedsstaaten strafrechtlich verfolgt werden, egal ob sie vorsätzlich begangen wurden oder ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt.

Die Europäische Union macht damit deutlich, dass Umweltschutz mehr ist als ein Lippenbekenntnis. Denn ohne Möglichkeiten für Sanktionen in Form strafrechtlicher Verfolgung ist der Umweltschutz ein zahnloser Tiger. Umweltkrimininalität ist ein grenzüberschreitendes Problem und oft ein lukratives Verbrechen, das bestraft werden muss. Die Europäische Union unterstützt damit das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, für die der Umweltschutz seit Jahren ein sehr wichtiges Anliegen ist.

Es ist ein Erfolg der Grünen, dass die Bestrafung bei Vergehen in Naturschutzgebieten klar in der Richtlinie verankert ist, entgegen des ursprünglich vorgesehenen eingeschränkten Ansatzes. Die Richtlinie zum Umweltstrafrecht ist ein wichtiger Schritt, jedoch nicht der Endpunkt der Bemühungen für besseren EU-Umweltschutz. Insbesondere ist bedauerlich, dass die Reichweite der Richtlinie eingeschränkt wurde durch die Aufnahme zweier Anhänge, die durch Listen von Gesetzestexten definieren, was ein Vergehen im Sinne des EU-Umweltrechts ist. Dieser Anhang ist lang und kompliziert, ein System der Beschreibung wäre besser gewesen. Die vorgesehene Straffreihheit für Bagatellfälle öffnet Schlupflöcher und verwässert die abschreckende Wirkung des Strafrechts.

Es sind die EU-Mitgliedstaaten, die die Verantwortung tragen für die Umsetzung der Vorgaben und die Einführung und Festsetzung der Sanktionen für kriminellen Schaden an der Umwelt. Die Strafhöhe ist damit Sache der EU-Staaten. Es ist bedauerlich, dass es dadurch unterschiedliche Niveaus in Europa geben wird.