21.03.2007
Anfrage von Hiltrud Breyer an die EU-Kommission
Geschlechtsspezifisches Lohngefälle in Deutschland
Seit Beginn der Europäischen Union ist das Prinzip des „Gleichen Lohns für gleiche/gleichwertige Arbeit" in den Verträgen verankert. Trotz umfangreicher EU-Gesetzgebung ist die Lohnungleichheit für Frauen weiter Realität; dies hat selbst die Kommission feststellen müssen. In manchen Mitgliedsstaaten öffnet sich die Schere sogar weiter. Nach neuesten Zahlen ist Deutschland mit einem geschlechtsspezifischen Lohngefälle von 26% Schlusslicht in Europa.
Die vollständige Anfrage und die Antwort der EU-Kommission finden Sie als pdf-Datei hier.