14.07.2006
Anfrage von Hiltrud Breyer an die EU-Kommission
Quarantäne von Vögeln
In der Entscheidung 2000/666/EG sind die Veterinärbedingungen und Veterinär-bescheinigungen sowie die Quarantänebedingungen für die Einfuhr von anderen Vogelarten als Geflügel in die EU festgelegt. Gemäß diesen Vorschriften müssen Importeure alle in die EU eingeführten Vögel unter Quarantäne stellen. Es kommt nun vor, dass Vögel in einem Mitgliedstaat eintreffen, ihr endgültiger Bestimmungsort jedoch in einem anderen Mitgliedstaat liegt.